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Biersteuer 2024

Erfreuliche Neuigkeiten für Klein- und Hobbybrauer! Im aktuellen Bundesgesetzblatt findet sich ganz unscheinbar eine Anpassung der Regeln für die Besteuerung von Klein- und Hobbybrauern. So wurde die Freimenge von 2 hl auf 5 hl erhöht und die (in der Praxis ohnehin oft nicht getätigte 👀) Anzeige beim zuständigen Hauptzollamt entfällt ganz. Yay! 🍺😄 Quellen BGBl. 2024 I Nr. 387 vom 05.12.2024

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12. Dezember 2024